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Hinweisgeber


Berechtigung zur Meldung:
Alle Mitarbeiter:innen haben das Recht, Meldungen abzugeben.

Anonyme Meldungen:
Sie können Ihre Meldung anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation ermöglichen. Eine effektivere Aufklärung eines Verstoßes kann jedoch unter Umständen erfolgen, wenn Sie Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne ausdrückliche Zustimmung nicht anderen als den Case Managern offengelegt. Ausnahmen können bei behördlichen Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gelten.

Vertraulichkeit:
Case Manager erhalten in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeiter:innen haben keinen Zugriff auf die Meldung. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Meldungsstatus und Kommunikation:
Nach Einreichung können Sie den Bearbeitungsstatus in Ihrem Login-Bereich einsehen. Case Manager können vertraulich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, sofern Rückfragen bestehen. Sie haben die Möglichkeit, weitere Informationen bereitzustellen. Login-Daten werden automatisch generiert und gewahrt die Anonymität.

Zweck des Systems:
Das Hinweisgeber-System dient der Meldung von Verstößen gegen Gesetze, Verhaltenskodex und Unternehmensrichtlinien.

Wahrheitsgemäße Meldungen:
Bitte geben Sie nur wahre Meldungen ab. Bewusst falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen für den Hinweisgeber haben. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage Dritter.

Rückmeldung und Folgemaßnahmen:
Nach Eingang erhalten Sie einen Passwort geschützten, anonymen Zugang. Innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Rückmeldung von einem Case Manager über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe dafür. Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse werden Sie auch per E-Mail über den aktuellen Bearbeitungsstatus informiert. Verwenden Sie bitte keine geschäftliche E-Mail-Adresse.

Was ist ein Hinweisgebersystem?